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Ihre Fragen
Schriftlich oder persönlich 

Hier gebe ich Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen ganz diskret an mich zu stellen, ohne Ihre persönlichen Daten direkt freizugeben. Ich beantworte Sie gerne kurzfristig unter Michael Brandmeier - Gute Lösungen finden !

Nach dem Psychotherapeutengesetz unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht für alle Informationen, die meine Klienten an mich geben!

Natürlich stehe ich Ihnen auf Wunsch auch gerne persönlich am Telefon zur Verfügung.

Meine telefonischen Sprechstunden sind.

Montags 08:00 - 09:00 und Freitag von 17:00 - 18:00.

 

Abrechnung der therapeutischen Leistungen über die Krankenkasse, meine Empfehlung:

Oftmals werden Fragen der Abrechnung der Leistungen über die Krankenkasse von meinen Klienten gestellt. Deshalb hier eine kurze Orientierung für Sie.

Die Abrechnung über die Krankenkasse gestaltet sich für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) zunehmend schwierig, da der Kostendruck mittlerweile nicht nur die gesetzliche, sondern auch die privaten Krankenkassen erreicht hat. Deshalb wird immer öfter an Kassentherapeuten verwiesen, obwohl hier oft mit langen Wartezeiten für die Klienten zu rechnen ist und auch die Kosten für die Krankenkassen im Regelfall wesentlich höher sind.

Ich empfehle folgendes Vorgehen:

Wenn Sie aktuelle Probleme oder eine Krise haben, dann helfe ich Ihren sofort weiter. In der Regel finden wir innerhalb von 1 Woche Zeit für einen Ersttermin, danach starten Sie bei mir gleich mit der Akutbehandlung. In der Zwischenzeit haben Sie Zeit zu überlegen, ob Sie bei mir die Behandlung beenden möchten, oder sich einen Kassentherapeuten suchen. So ist Ihnen in der aktuten Krise geholfen und Sie haben die volle Wahlfreiheit über Behandlung und Kosten!

 

Zur Abrechnung mit der Krankenkasse gilt folgende Orientierung:

Paartherapeutische Anliegen werden i.d.R. nicht von der Kasse erstattet. Durch Aufteilung auf 2 einzelne Anliegen der jeweiligen Paarmitglieder besteht die Möglichkeit der Erstattung durch die Krankenkassen.

Privatpatienten:

Die Kosten werden im Regelfall zu 100 % übernommen. Manchmal besteht eine Einschränkung auf eine maximale Höhe pro Jahr oder ein prozentualer Abschlag auf die volle Bezuschussung z.B. 80 % (siehe in Ihrem Versicherungstarif).

Gesetzliche Versicherte:

Eine Erstattung der psychotherapeutischen Leitung findet bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für bestimmte psychotherapeutische Verfahren (Verhaltens-therapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch begründete Verfahren) statt. Der Nachteil der Arbeit mit Kassentherapeuten ist jedoch eine oft sehr lange Wartezeit auf einen Therapieplatz (3 - 6 Monate sind nicht unüblich).

Es gibt jedoch 2 Ausnahmefälle:

1) Sie haben eine akute Krise und die Psychotherapie bei einem Kassentherapeut ist nur mit grosser Wartezeit verfügbar! Wenn Ihr Hausarzt eine akute Krise bescheinigt und sie bei den ortansässigen Therapeuten keinen Praxisplatz innerhalb bestimmter Wartezeiten bekommen, dann können die Kosten übernommen werden. Gerne gebe ich hierzu Auskunft.

2) Sie haben eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Dort werden Kosten für akute heiltherapeutische Behandlung i.d.R. bis zu einem bestimmten Höchstsatz, z.B. 1000,- Euro pro Jahr übernommen (siehe in Ihrem Versicherungstarif). Manchmal ist zusätzlich eine unterschriebene Abtretungserklärung des Klienten an den Therapeuten notwendig, damit dieser die therapeutischen Stunden mit der Krankenkasse abrechnen kann.